Kulturabteilung
Die Schweizer Botschaft in Argentinien setzt sich aktiv für die Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien ein. Der Bereich Kultur hat die Aufgabe, die Schweizer Werte zu vermitteln und das Bild einer modernen und innovativen Schweiz zu vermitteln.
Aufgabe der Kulturabteilung
Zu den Aktivitäten der Kulturabteilung der Botschaft gehören die Organisation bedeutender Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit renommierten Künstlern und Kulturinstitutionen, die Förderung des Schweizer Kulturprogramms in Argentinien sowie die Intensivierung des kulturellen Austauschs zwischen beiden Ländern.
Die Botschaft arbeitet im Netzwerk und pflegt Kontakte zu wichtigen Partnern wie Präsenz Schweiz (PRS), der Casa Suiza in La Boca und der Schweizer Stiftung Pro Helvetia, deren Regionalbüro Schweizer Künstler unterstützt und den Austausch zwischen Kulturschaffenden aus der Schweiz und Argentinien fördert.
Die Kulturveranstaltungen der Botschaft werden über einen Kultur-Newsletter sowie über Beiträge auf ihren Konten bei Facebook, Instagram, X und LinkedIn beworben. Anfragen zu bedeutenden Kulturprojekten können an den Kulturattaché unter der E-Mail-Adresse buenosaires@eda.admin.ch gerichtet werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kann es zu längeren Antwortzeiten kommen; die Anfragen werden nach ihrer Relevanz bearbeitet.
Institutionelle Unterstützung für Projekte Dritter
Die Botschaft kann kulturelle Projekte von höchster Qualität, die einen eindeutigen Bezug zur Schweiz aufweisen, institutionell unterstützen. Um für eine mögliche institutionelle Förderung durch die Schweizer Botschaft in Argentinien in Frage zu kommen, muss das Kulturprojekt folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ein hohes Maß an fachlicher und künstlerischer Qualität aufweisen.
- Eindeutige Verbindungen zur Schweiz aufweisen, sei es durch die beteiligten Künstlerinnen und Künstler oder durch den Inhalt des Werks.
- Sich an ein großes und klar definiertes Publikum wenden und mit einer breiten Berichterstattung in den Medien rechnen.
- Die Finanzierungsquellen, sowohl lokale als auch schweizerische, darlegen.
- Die Anforderungen hinsichtlich Umweltschutz und Nichtdiskriminierung erfüllen.
Die Botschaft kann in keinem Fall Unterstützung gewähren für:
- Aktivitäten, die eine berufliche Ausbildung oder individuelle Bildung beinhalten.
- Projekte, deren Ziel der Ausbau der Infrastruktur oder die Anschaffung von Ausrüstung ist.
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Veranstaltungsdatenblatt mit Titel, Kurzbeschreibung sowie Datum und Ort der Durchführung einzureichen. Im Falle einer institutionellen Förderung muss die Unterstützung durch die Botschaft in den Werbematerialien der Veranstaltung deutlich kenntlich gemacht werden (Logo auf Flyern, Broschüren und digitalen Publikationen).
